Angeboten wird ein teilunterkellertes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in dörflicher Lage in Borgesdorf auf einem 1.036 m² großen Grundstück. Die Umgebungsbebauung besteht im wesentlichen aus Ein- und Zweifamilienhäusern und landwirtschaftlichen Gehöften. Das Haus wurde um 1995 in Massivbauweise errichtet und verfügt über eine Wohnfläche von insgesamt rd. 239 m². Weiterhin gibt es Nutzflächen im Kellerbereich von ca. 100 m².
Das hochwertig ausgestattete Haus verfügt über einen Kamin, eine Sauna sowie über einen Carport. Es besteht partiell Unterhaltungsstau.
Die Stadt Nienburg (Saale) liegt im Zentrum von Sachsen-Anhalt. Im Umkreis von weniger als hundert Kilometern erreicht man den Harz, den Wörlitzer Park, aber auch die Stadt Halle (Saale) sowie die Landeshauptstadt Magdeburg. In diesem Radius leben mehr als eine dreiviertel Million Menschen. Weite Felder, gepflegte Parkanlagen und Wanderwege prägen das Naturbild der Stadt. Zur Stadt Nienburg mit ihren rd. 5.700 Einwohnern gehören fünf Dörfer mit diversen kleineren Ortsteilen. Das angebotene Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung befindet sich in Borgesdorf, einem Ortsteil der Stadt Nienburg.
Borgesdorf ist landschaftlich sehr reizvoll. Die Entfernung von Borgesdorf zum Stadtkern Nienburg beträgt rund 8 Kilometer. Umfassende Nahversorgung mit Schulen und weiterführenden Bildungseinrichtungen sind in Nienburg sowie in der Kreisstadt Bernburg in ca. 12 Kilometer Entfernung gegeben.
Der Erwerb dieser Immobilie ist provisionsfrei im Rahmen einer Zwangsversteigerung im zuständigen Amtsgericht möglich. Nähere Auskünfte und detaillierte Unterlagen sind kostenfrei bei dem vom Gläubiger beauftragten Immobilienbüro Feldt erhältlich.
Bei Interesse an einem Erwerb prüfen wir für Sie gern auch die Möglichkeit eines freihändigen Kaufes außerhalb der Zwangsversteigerung.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf uns von dritter Seite überlassenen Unterlagen. Eine Gewährleistung für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Zur Verfügung gestellte Grundrisse sind unter Umständen nicht maßstabsgerecht und dienen lediglich der Veranschaulichung. Bei einer Zwangsversteigerung entfällt die Vorlage eines Energieausweises nach § 16 EnEV.
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